Im öffentlichen Verkehrsbereich ist es wichtig das Bäume keine Verkehrszeichen verdecken, oder aber die Mindesthöhe von 4,5 Metern zur Straße nicht unterschritten werden. Auch hier stehe ich mit Rat & Tat zur Seite. Bedenken Sie, dass Sie als Eigentümer der Pflanze für die Verkehrssicherheit zuständig sind. Sprechen Sie mich an bevor es zu etwaigen Verkehrsbeeinträchtigungen oder gar Schäden kommt.
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